Elternrat & Elternausschuss

Der Elternrat & Elternausschuss unserer Schule

Liebe Eltern und Angehörige, liebe Kinder,

der Elternrat (ER) sowie der Elternausschuss (EA) der Grundschule Ballerstaedtweg haben sich im Rahmen der Elternvollversammlung 2023 neu konstituiert und werden fortan geführt und vertreten durch:

1. Franziska Humpfle (Vorsitz ER und EA)
2. Dennis Lettow (stellv. Vorsitz ER und EA)
3. Sandra Adler
4. Zohal Fazli (KER)
5. Arkadinsz Rabiega
6. Katja Schott
7. Aleksandra Wronska
8. Svenja Rupprecht (KER)
9. Gisela Thors- Kreis

Wir vertreten die Interessen der Eltern an unserer Schule. Gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrkräften arbeiten wir an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und bringen die Bedürfnisse der Eltern aktiv mit ein.

Wir informieren die Eltern oder die Klassenelternvertreter über aktuelle Schulfragen, über das Stattfinden einer Schulkonferenz oder die Sitzung des Schulvorstandes und die damit verbundenen Themen. Hierzu können Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertreter einberufen
werden.

Für unsere Arbeit ist es von großer Bedeutung, Ideen, Probleme, Wünsche und Hinweise aller Eltern zu erhalten und zu kennen. Für diese Anliegen können Sie uns jederzeit über unsere E-Mailadresse kontaktieren:

elternratbsw@gmail.com


Eltern können gestaltend an der Schule mitwirken. Dazu gibt es verschiedene Gremien, in denen Eltern mitreden und entscheiden können. Der Elternrat ist eines dieser Gremien, welcher von den Klassenelternvertreter*innen gewählt wird. Themen und Aufgaben des Elternrates sind u.a.:

    • Mitarbeit am Schulprogramm und der weiteren Schulentwicklung,
    • Koordination der Elternmitwirkung bei schulischen Veranstaltungen,
    • Beteiligung an Info-Veranstaltungen für Eltern zukünftiger Schüler*innen,
    • Bearbeitung schulischer und schulpolitischer Themen,
    • Information von Eltern und Elternvertretern über wichtige Schulfragen,
    • Vertretung in der Schulkonferenz (SK),
    • Mitarbeit im Ganztagsausschuss (GTA),
    • Vertretung im Kreiselternrat (KER),
    • weitere aktuelle Themen.

Welche Aufgaben und Rechte der Elternrat hat, lesen Sie auch hier. Der Elternrat soll gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrkräften an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule mitwirken und die Interessen der Elternschaft in den Schulalltag einbringen. Er soll die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz oder des Schulvorstandes informieren. Dazu kann er Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen.

Die Gruppen-Elternvertreter der Schule bilden den Elternausschuss der die Interessen der Eltern und Kinder gegenüber der GBS-Leitung und dem Träger vertritt. Diese informieren den Elternausschuss über Fragen des päd. Konzepts, der räumlichen und sachlichen Ausstattung und den Umfang der personellen Besetzung. Darüber hinaus beteiligt sich der Elternausschuss durch die Mitwirkung im Ganztagsausschuss der Schulkonferenz (GTA), im Bezirkselternausschuss für Kindertagesbetreuung (BEA) und und stimmt sich in enger Kooperation mit dem Elternrat  in allen Fragen des Ganztags ab.

Für die Arbeit der beiden Ausschüsse ist es wichtig, Ideen, Probleme und Hinweise aller Eltern zu kennen bzw. zu erhalten. Derzeit bitten wir Sie, Nachrichten an den Elternrat bzw. den Elternausschuss zu emailen (s.o.) oder über das Schulbüro in einem geschlossenen Briefumschlag abzugeben. Wir leiten diesen dann an den Elternrat/-ausschuss weiter.

Wahl des Elternrats

Die Wahl erfolgt durch die Klassenelternvertreter*innen. Die Mitglieder werden grundsätzlich für die Dauer von 3 Jahren gewählt, die Ersatzmitglieder für ein Jahr. Jedes Jahr scheidet ein Drittel der Mitglieder aus. Diese werden durch Neuwahlen ersetzt, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Interessierte Eltern treten für weitere Informationen bitte an den Elternrat direkt heran. Die Schulbehörde hat eine Internetseite zum Thema Elternrat eingerichtet, die Sie hier finden.