Die Aufhebung der Präsenzpflicht für schulische Angebote wird nicht verlängert. Die Präsenzpflicht gilt nach den Herbstferien ab dem 18. Oktober 2021 wieder uneingeschränkt, alle Schülerinnen und Schüler müssen den Präsenzunterricht und die Präsenzangebote der Schule besuchen. Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler oder ihre im Haushalt lebenden Angehörigen besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, können Schülerinnen und Schüler weiterhin zu Hause bleiben. Voraussetzung hierfür ist wie bisher auch ein qualifiziertes ärztliches Attest, mit dem die besondere Gefährdung bescheinigt wird. Bitte beachten Sie in diesen Fällen die Vorgaben in Kap. 4 des Hmb. Muster-Corona-Hygieneplans. Mit der Wiedereinführung der Präsenzpflicht werden auch die damit zusammenhängenden Regularien zur Verhinderung von Schulabsentismus und zur Durchsetzung der Präsenzpflicht wieder in Kraft gesetzt. Bitte informieren Sie Ihre Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte über diese Veränderung. Mit dieser Veränderung tragen wir nicht nur der deutlich verbesserten Sicherheitslage an den Schulen Rechnung, sondern entsprechen auch einem mehrfach vorgetragenen Wunsch zahlreicher Schulleitungen, die immer wieder Fälle von sachfremdem Schulabsentismus erleben muss-ten. Nach der letzten Erhebung sind von den über 185.000 Schülerinnen und Schülern an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen nur rund 850 aufgrund der aufgehobenen Präsenzpflicht dem Unterricht ferngeblieben, das sind nur rund 0,46 Prozent. |