Schwimmunterricht

Mit dem Ziel, dass jedes Hamburger Schulkind nach Verlassen der Grundschule schwimmen kann, findet der verpflichtende Schwimmunterricht an den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 2014/15 regulär in den Klassenstufen 3 und 4 in einem Schulhalbjahr durch Schwimmlehrkräfte der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) im Umfang von je 18 Schwimmeinheiten statt. Alle Schwimmlehrkräfte haben mindestens eine der nachstehenden Qualifikation:

    • Fachangestellte/r für Bäderbetriebe/Schwimmmeistergehilfen
    • Schwimmmeister/in / Meister/in für Bäderbetriebe
    • Personen mit Trainerlizenz Schwimmen, mit DLRG-Lehrschein oder mit Fachübungsleiterlizenz

Unsere Schule bekommt hierfür Schwimmzeiten im Schwimmbad Ohlsdorf zugewiesen. Die Schülerinnen und Schüler werden i.d.R. durch Lehrkräfte zum Schwimmunterricht begleitet und durch Erzieherinnen und/oder Erzieher des Kooperationspartners Elbkinder wieder abgeholt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den „Durchführungs-hinweise“ hier. Kontaktdaten und weitere Informationen der Hamburger Schulbehörde finden Sie hierDen Elternbrief der BLH können Sie hier lesen. Das Schwimmlernkonzept wird hier erklärt. Die genannten Rahmenbedingungen sind im „Vertrag zur Durchführung des schulischen Schwimmunterrichts (Schulschwimmvertrag)“ zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der BLH festgelegt (einsehbar im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg).